Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Technisches Merkblatt)
Der Einsatz kraftbetätigter Einrichtungen wie z.B. kraftbetätigter Türen erhält in der modernen Gebäudetechnik immer grössere Bedeutung. Im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde in der Schweiz am 29.12.2009 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übernommen und in Kraft gesetzt. Dafür wurde eine eigene Maschinenverordnung (MaschV) nötig. Am 1. Juli 2010 folgte dann das Produktesicherheitsgesetz PrSG, auf welches die Maschinenrichtlinie und die Maschinenverordnung abgestimmt sind. Mit dem Produktesicherheitsgesetz sollen «die Sicherheit von Produkten gewährleistet und der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden».
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Norm
Merkblatt Nr. 015
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Normentitel
Umsetzung der Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie (Technisches Merkblatt)
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Normenbeschreibung
Der Einsatz kraftbetätigter Einrichtungen wie z.B. kraftbetätigter Türen erhält in der modernen Gebäudetechnik immer grössere Bedeutung. Im Rahmen der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde in der Schweiz am 29.12.2009 die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG übernommen und in Kraft gesetzt. Dafür wurde eine eigene Maschinenverordnung (MaschV) nötig. Am 1. Juli 2010 folgte dann das Produktesicherheitsgesetz PrSG, auf welches die Maschinenrichtlinie und die Maschinenverordnung abgestimmt sind. Mit dem Produktesicherheitsgesetz sollen «die Sicherheit von Produkten gewährleistet und der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden».
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